Autopsie von Personen, die außerhalb der Einrichtung gestorben sind

Die Autopsie von Personen, die außerhalb der Einrichtung verstorben sind, aber in der Region, die vom Krankenhaus und der Klinik Kenézy Gyula medizinisch versorgt wird, wird wie in den vergangenen Jahren von den Mitarbeitern des Instituts für Gerichtsmedizin des Klinikzentrums der Universität Debrecen durchgeführt.  Nach dem 1. Januar 2008 wird die Autopsie wie folgt durchgeführt: Nach dem 1. Januar 2008 werden die Autopsien, wie vom Krankenhaus und der Klinik Kenézy Gyula beauftragt wurde, im Institut für Gerichtsmedizin des Klinikzentrums der Universität Debrecen durchgeführt. Die Autopsien werden von den Pathologen und Fachärzten der Abteilung durchgeführt. Die Verstorbenen können in das Institut für Gerichtsmedizin des Klinikzentrums der Universität Debrecen überführt werden und die Durchführung der Autopsie kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 00-36-52-430-326 (werktags zwischen 8 und 15 Uhr) angefordert werden. Vor der Obduktion sind die beiden Datenblätter im Anhang auszufüllen (die Formulare können kopiert oder von der Webseite des Krankenhauses heruntergeladen werden).  Die ausgefüllten Datenblätter und der Autopsiebericht sind dem Institut für Gerichtsmedizin des Klinikzentrums der Universität Debrecen gleichzeitig mit dem Eintreffen des Leichnams zu übergeben. Die Überführung der verstorbenen Person erfolgt durch die Bestattungsunternehmen oder Bestatter des Wohnortes, die diesbezüglichen Bestimmungen sind § 34 der Regierungsverordnung Nr. 43/1999 festgelegt. Ohne die ausgefüllten Datenblätter und den Autopsiebericht ist es nicht möglich, die Autopsie zu beginnen und durchzuführen; deshalb ist es unerlässlich, sie dem Institut für Gerichtsmedizin des Klinikzentrums der Universität Debrecen zu übergeben.

Last update: 2023. 08. 03. 12:25