Die wichtigsten Rechtsvorschriften
- Das Grundgesetz (früher Verfassung genannt)
- legt fest, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit hat. Ungarn fördert die wirksame Verwendung des Rechts durch eine von genmanipulierten Lebewesen freie Landwirtschaft, durch die Gewährleistung des Zugangs zu gesunden Lebensmitteln und zu Trinkwasser, durch Organisierung des Arbeitsschutzes und der medizinischen Versorgung, durch Förderung von Sporttreiben und regelmäßiger körperlicher Ertüchtigung sowie durch Sicherung des Schutzes der Umwelt.
- Nach Artikel II des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und Menschenwürde; dem Leben der Leibesfrucht gebührt von der Empfängnis an Schutz.
- Das Gesetz CLIV von 1997 über die Gesundheitswesen legt die Rechte und Pflichten der Patienten bei der Inanspruchnahme von Gesundheitspflege, Gesundheitsleistungen und den Einrichtungen, die Gesundheitspflege leisten, fest.
Die Rechte der Patienten
- Recht auf Gesundheitsversorgung in ausreichendem Umfang
- Recht auf Achtung der Menschenwürde
- Recht auf Kontakthaltung
- Recht, die Gesundheitseinrichtung zu verlassen
- Recht auf Information
- Recht auf Selbstbestimmung und auf Verweigerung der Gesundheitsversorgung
- Recht auf Kennenlernen der medizinischen Dokumentation
- Recht auf ärztliche Schweigepflicht
Last update:
2023. 06. 21. 11:47