Todesfall-Verwaltung
Sehr geehrte Angehörige,
mit dem folgenden Merkblatt möchten wir Sie über die Leichenschau und Ihre administrativen Aufgaben informieren. Bezüglich der im Krankenhaus durchgeführten Administration beachten Sie bitte Folgendes:
- Die am Verfahren beteiligten Angehörigen werden werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr in der Abteilung für Pathologie über ihre Aufgaben mündlich informiert.
- Die Kleidung für die Bestattung kann werktags zwischen 8 und 13 Uhr abgegeben werden. Prosekturgehilfen, die Pietätstätigkeiten durchführen, sind als Privatunternehmer tätig; die Gebührenliste für ihre Dienste hängt in der Wartehalle für Angehörige aus.
- Das Statistikblatt für die Anmeldung von Todesfällen wird vom zuständigen Standesbeamten, der für die statistische Erfassung von Todesfällen verantwortlich ist, ausgefüllt und an das Statistische Amt weitergeleitet.
- Die Lagerungs- und Kühlungsgebühr für 0-5 Tage beträgt 8.000 HUF + MwSt., die an der Kasse des Krankenhauses zu entrichten ist. Erfolgt die Bestattung später als 5 Tage nach dem Tod, verpflichtet sich das Krankenhaus, die Kühlung zu einem Preis von 1.000 HUF + MwSt./Tag fortzusetzen. Die Zahlung dieser Gebühr kann auch durch das Bestattungsunternehmen oder den Leichentransporteur erfolgen; in diesem Fall ist das beigefügte Datenblatt auszufüllen.
- Der Autopsiebericht wird von unserer Abteilung nach der Obduktion (Autopsie) ausgestellt.
- Auf Wunsch kann die verstorbene Person im Pietätsraum besichtigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter 00-36-52-411-777/Durchwahl 1215.
Nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, kann der Registerauszug Tod im Neuen Rathaus (4026 Debrecen, Kálvin tér 11, 1. Stock, Zimmer 128) abgeholt werden, der für das Bestattungsunternehmen oder den Bestatter für die Beerdigung oder die Einäscherung des Leichnams benötigt wird. Für die Anmeldung im Rathaus werden folgende Dokumente (sofern vorhanden) benötigt:
- Autopsiebericht,
- Statistisches Blatt - Personalausweis der verstorbenen Person,
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- Heiratsurkunde, wenn der Familienstand der verstorbenen Person „verheiratet“ oder „geschieden“ war,
- Endgültiger Scheidungsbeschluss, wenn der Familienstand der verstorbenen Person „geschieden“ war,
- Registerauszug Tod des Ehepartners der verstorbenen Person, wenn der Familienstand der verstorbenen Person „Witwe“ oder „Witwer“ war,
- Das gültige Ausweisdokument des Angehörigen, der den Todesfall meldet.
Wir möchten Ihnen unser Beileid zu Ihrem jüngsten Verlust aussprechen.
Last update:
2023. 08. 03. 12:15