Die Patienten (oder die von ihnen angegebenen Angehörigen) können bei jeglichen Fragen zur Krankheit oder zum Mittel der Therapie den behandelnden Arzt kontaktieren.
Nach der Aufnahme in die Abteilung müssen die Patienten Namen der Personen angeben, denen Auskünfte gegeben werden dürfen (oder denen nicht dürfen). Auskünfte können telefonisch nur in Sonderfällen erteilt werden, nachdem die berechtigte (bevollmächtigte) Person sich identifiziert hat, kann ihr Auskünfte erteilt werden.
Auch vom behandelnden Arzt beauftragten Pflegekraft kann Teilinformationen zum Zustand des Patienten, zu laufenden Untersuchungen und erwartbaren Wartezeiten geben, die vollständige Informationserteilung fällt jedoch in den Kompetenzbereich des behandelnden Arzt.
Wir versehen die Patienten unverzüglich mit allen Informationen, aber die wartenden Angehörigen können nicht immer unverzüglich benachrichtigt werden.