Hausordnung - Durchsetzung der Rechte des Patienten

2.1. In medizinischen Fragen, die ihre Versorgung betreffen, können sich die Patienten in erster Linie an den behandelnden Arzt, in Fragen der Pflege an die Oberschwester der Klinik und bei Ablehnung einer dieser Beschwerden an den Direktor der Klinik wenden.

2.2. Im Falle einer Beschwerde, der in der Klinik nicht abgeholfen wird, können sich die Patienten an den Arztdirektor oder den Hauptdirektor des Klinikzentrums wenden.

2.3. Die Beschwerden der Patienten werden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Arbeitstagen, geprüft und der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis informiert.

2.4. Das oben geregelte Beschwerderecht berührt nicht das Recht des Patienten, sich an den Patientenfürsprecher, andere Organe oder die Ethikkommission der Klinik zu wenden, um die Prüfung der Beschwerde zu verlangen.

2.5. Die Patienten können ihre Beschwerde entweder schriftlich oder mündlich vorbringen.

Last update: 2023. 06. 21. 08:51