2.1. Die Patienten dürfen sich mit Ausnahme von Heilbehandlungen und Therapien nur in den für sie vorgesehenen Räumen und Plätzen aufhalten.
2.2. Auf dem Gelände der Kliniken sind die Ordnung und die Sauberkeit der Einrichtung von jedermann zu wahren.
2.3. Die in die Abteilung aufgenommenen Patienten haben ihre Absicht, die Abteilung zu verlassen (vorübergehende Entlassung), dem behandelnden Arzt oder dem Bereitschaftsleiter mitzuteilen, der dies schriftlich in das Krankenblatt vermerkt.
2.4. Das Rauchen ist in den Gebäuden des Klinikzentrums nicht gestattet. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen auf dem gesamten Gelände des Klinikzentrums erlaubt. Zur Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit wird gebeten, auf dem Gelände des Zentrums nicht zu rauchen.
2.5. Auf dem Gelände der Kliniken dürfen keine alkoholischen Getränke mitgebracht oder konsumiert werden.
2.6. Aus hygienischen Gründen dürfen keine Blumen in die Krankenzimmer mitgebracht werden.
2.7. Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind (z.B. Fernseher, Computer, Spielkonsolen, elektrische Zahnbürste usw.), können von den Patienten nach der Hausordnung der jeweiligen Klinik benutzt werden, wenn diese Geräte ihrer hygienischen Versorgung oder sonstigem Komfort dienen.
2.8. Erlaubte Geräte dürfen nur benutzt werden, ohne die Ordnung der Patientenversorgung und die Ruhe der Patienten zu stören. Radio, Smartphones usw. dürfen nur mit Ohrstöpseln bedient werden.
2.9. In den Abteilungen oder Sektionen, in denen die Benutzung von Handys nicht durch eine gesonderte Vorschrift verboten ist, besteht kein Einwand gegen die Benutzung von Handys. Das Verbote muss auf einer gesonderten Tafel veröffentlicht werden.
2.10. Lebensmittel dürfen nur mit Erlaubnis des Stationsarztes mitgebracht und verzehrt werden. Lebensmittel dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Kühlschrank aufbewahrt werden, und zwar in einer Verpackung, die den Namen des Patienten, die Nummer seines Zimmers und das Datum des Einlegens in den Kühlschrank enthält.
2.11. Die Patienten dürfen ihre eigene Kleidung (Bademantel, Pyjama, Hausschuhe) tragen und ihre persönlichen Gegenstände (z. B. Toilettenartikel, Besteck usw.) benutzen, sofern der behandelnde Arzt nichts anderes bestimmt.
2.12. Die Patienten dürfen mit Zustimmung des behandelnden Arztes ihre eigenen Medikamente mitbringen und einnehmen. Der behandelnde Arzt informiert die Patienten über die Aufbewahrung und Verwendung ihrer eigenen Medikamente.