Pflichten des Patienten

Bei der Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung hat der Patient die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften und die institutionelle Ordnung des Gesundheitsdienstleisters einzuhalten.

Der Patient, soweit es sein Gesundheitszustand zulässt, hat mit dem an seiner Versorgung beteiligten medizinischen Personal entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zusammenzuarbeiten, und zwar wie folgt:

  • Informieren Sie sie über alle Einzelheiten, die für die Diagnose, die Erstellung eines angemessenen Behandlungsplans und die Durchführung der erforderlichen Eingriffe erforderlich sind, insbesondere über die Krankheitsgeschichte, die ärztliche Behandlung, die Einnahme von Arzneimitteln oder paramedizinischen Mitteln sowie über ihre gesundheitsschädlichen Risikofaktoren.
  • Informieren Sie sie über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit ihrer Krankheit, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden können, insbesondere über übertragbare Krankheiten sowie über Krankheiten und Zustände, die sie von der Ausübung eines Berufs ausschließen.
  • Bei übertragbaren Krankheiten, die in der entsprechenden Verordnung des für die Gesundheit verantwortlichen Ministers aufgeführt sind, nennen Sie die Personen, von denen Sie sich möglicherweise angesteckt haben und die Sie möglicherweise infiziert haben.
  • Informieren Sie sie über alle früheren rechtlichen Erklärungen, die sie im Zusammenhang mit der Gesundheitswesen abgegeben haben könnten.
  • Befolgen Sie die Anweisungen, die Sie von ihnen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung erhalten haben.
  • Halten Sie die Hausordnung der Gesundheitseinrichtung ein.
  • Zahlen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen oder vom Gesundheitsdienstleister auf der Grundlage des Gesetzes festgelegten Gebühren.
  • Erbringen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen glaubhafte Nachweise über ihre persönlichen Daten.

Bei der Ausübung ihrer Rechte müssen die Patienten und ihre Angehörigen die Rechte der anderen Patienten respektieren.

  • Die Ausübung der Rechte des Patienten und seiner Angehörigen darf die Rechte der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Mitpatienten nicht verletzen, wie es das Gesetz vorsieht.
  • Die Art und Weise der Ausübung der Patientenrechte wird durch die Hausordnung des Gesundheitsdienstleisters (der Einrichtung) innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes geregelt, einschließlich der Ausstellung von Befunden.

Wir machen unsere Patienten darauf aufmerksam, dass:

  • Alle Gesundheitsfachkräfte (Arzt, Assistent, Anmeldungsverwalter) gelten als Personen, die öffentliche Aufgaben versehen.
  • Jede Person, die Gewalt gegen eine Person ausübt, die öffentliche Aufgaben versieht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis acht Jahren bestraft.
  • Wer ein offensichtlich antisoziales und gewalttätiges Verhalten an den Tag legt, das geeignet ist, andere Menschen zu entrüsten oder zu verängstigen, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird.
  • Wer sich schriftlich oder mündlich über etwas äußert, das den Ruf einer anderen Person schädigt, oder eine Äußerung verwendet, die sich direkt auf eine solche Tatsache bezieht, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.
Last update: 2023. 06. 21. 10:58