Abteilung für Anästhesiologie und Intensivpflege - Aufnahme und Transferierung von Patienten

Die Aufnahme oder Verlegung von Patienten erfolgt nach einer ärztlichen Konsultation vorzugsweise am Patientenbett.

Nur der Oberarzt (oder sein Stellvertreter) oder der Bereitschaftsarzt ist befugt, einen kranken oder verletzten Patienten aus einer anderen Einrichtung aufzunehmen.

Die Verlegung von Patienten in andere Einrichtungen erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Oberarzt (oder seinem Stellvertreter) der betreffenden Einrichtung.

Last update: 2023. 07. 06. 15:22