Die Patienten werden kontinuierlich aufgenommen. Neue Patienten werden von Krankenschwestern empfangen und zu ihren Krankenzimmern begleitet. Nach der Einführung der Krankenhausordnung werden die Patienten über ihre Rechte und Pflichten, die verfügbaren Dienstleistungen und die Möglichkeiten der Abhilfe bei Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Behandlung informiert. Auch die Möglichkeiten zur Sicherung ihrer Wertsachen und persönlichen Gegenstände werden beschrieben. Der Stationsarzt untersucht den Patienten und füllt die erforderlichen Unterlagen aus (Krankenblatt, Fiebertabelle, Einwilligungserklärung). Die für das Krankenzimmer eingeteilte Krankenschwester nimmt den Patienten auf (füllt das Pflegeblatt aus), ordnet die vom Arzt verordnete Diät an und stellt sicher, dass der Patient die verordnete Behandlung erhält.
Die Verlegung von Patienten erfolgt nach Rücksprache mit dem medizinischen Personal der Partnerabteilungen, wenn der Facharzt die Verlegung für notwendig hält und der Zustand des Patienten eine weitere Behandlung erfordert.
Die Verlegung von Patienten aus Partnerabteilungen erfordert eine Rücksprache mit dem abteilungsleitenden Oberarzt.