Das Verfassen der medizinischen Aufzeichnungen obliegt dem Arzt, der die Untersuchung oder den Eingriff durchführt. Der Bericht wird vom Assistenten nach den Anweisungen des Arztes verfasst und vom Arzt überprüft (Überprüfung der Patientendaten auf dem Bericht usw.) und mit seiner eigenen Unterschrift versehen.
Der Sachbearbeiter dokumentiert die Freigabe von Aufzeichnungen und Filmen in einem eigens dafür vorgesehenen Heft und bittet den Patienten oder seine Begleitperson, das Heft am Informationsschalter zu unterschreiben.
Der Arzt, der die Untersuchung anordnet, kann den Befundbericht im internen Netz lesen. Frühere Versionen werden ebenfalls im IT-System des Krankenhauses gespeichert.
Die ärztlichen Berichte werden während der Arbeitszeit unmittelbar nach den Untersuchungen erstellt. Der Bericht kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben werden, wenn eine ärztliche Beratung über die Befunde erforderlich ist. Die Befunde werden dem verordnenden/behandelnden Arzt online in Form einer Computerdatei, dem verordnenden/behandelnden Arzt per Fax in gedruckter Form übermittelt und dem Patienten ausgehändigt.
Verfügbarkeit und Herausgabe von Untersuchungsbildern
Die medizinische Dokumentation des Patienten (Bilder, Kopien von Befunden) kann bei der Abteilung für Patientenaufnahme angefordert werden.