Fälle, die als „dringend“ gekennzeichnet sind oder offensichtlich einer akuten Behandlung bedürfen, werden ohne Terminvergabe, ggf. auch unter Umstellung des Dienstplans, behandelt.
Es liegt in der Verantwortung des die Untersuchung verordnenden Arztes, die fehlenden Unterlagen nachzureichen; vorher (für die Durchführung der Patientenversorgung ist eine mündliche Konsultation erforderlich) darf kein ärztlich bescheinigter Befund ausgestellt und der Fall nicht im EDV-System des Krankenhauses abgeschlossen werden.
Die vollständige Reanimation in der Abteilung für Radiologie darf nur von der Notaufnahme durchgeführt werden; bei Kontrastmitteluntersuchungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (oder wenn kein Arzt in der Abteilung für Radiologie verfügbar ist) wird das Kontrastmittel von der Notaufnahme verabreicht; und es ist auch die Notaufnahme, die sich um die auftretenden Komplikationen kümmert und die Überwachung sicherstellt, und bei ambulanten Untersuchungen den Patienten beobachtet und bei auftretenden Komplikationen die weitere Versorgung übernimmt.
Um eine adäquate Betreuung der Untersuchungen zu gewährleisten, werden alle Entspannungs- und Narkosemittel von der Zentralen Intensivstation verabreicht.