Die Untersuchungen werden nach einem Zeitplan (organisiertes Screening, Termin) oder auf der Grundlage der Schwere der Erkrankung durchgeführt; sie erfolgen nicht notwendigerweise nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ oder nach dem Zeitplan.
Die stationären Patienten müssen sich zu dem im Voraus festgelegten Zeitpunkt zur Untersuchung einfinden (ihre Abteilung ist gegebenenfalls für ihren Transport verantwortlich). Bei ihrer Ankunft müssen sie sich am Informationsschalter des Untersuchungszentrums melden.
Die Bedingungen der Untersuchungen
Die Arbeitsabläufe und die Zeitplanung sind so zu gestalten, dass übermäßig lange Wartezeiten auf Untersuchungen und deren Ergebnisse vermieden werden.
Die Patienten werden im Untersuchungsraum im Einklang mit den geltenden Berufsregeln untersucht. Der Arzt wird bei seiner Arbeit von zertifizierten Assistenten unterstützt. Während der Untersuchung sind die Bestimmungen des Gesetzes über das Gesundheitswesen zu beachten. Um die Effizienz der Untersuchung und die Genauigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, bemühen wir uns, den Patienten zur Mitarbeit zu bewegen (Immobilität usw.).
Der Patient muss sich nur in einer unbequemen Position befinden, und seine Kleidung sollte nur so weit und so kurz wie nötig entfernt werden. Muss sich der Patient für die Untersuchung (Ultraschall) länger hinlegen, wird er zugedeckt, wobei darauf geachtet wird, dass die Effizienz der Untersuchung nicht beeinträchtigt wird. Verwirrte, hilflose, bewusstlose oder schwer verletzte Patienten und Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Unbefugte oder unnötige Personen dürfen sich nicht im Untersuchungsraum aufhalten. In hinreichend begründeten Fällen kann ein Angehöriger auf eigene Verantwortung bei der Untersuchung anwesend sein, wenn die zu untersuchende Person ihre Zustimmung gibt.