Dringende Patienten können nach einer Untersuchung in der Notaufnahme oder nach telefonischer Voranmeldung aus anderen Krankenhäusern oder Kliniken aufgenommen werden.
In dringenden Fällen können die Patienten auf ärztliche Empfehlung oder ohne diese aufgenommen werden, wenn sie sich in einem unmittelbar lebensbedrohlichen Zustand befinden oder in einen solchen geraten, wenn sie nicht in ein Krankenhaus eingewiesen werden, oder wenn ihr Zustand eine dringende Behandlung in einem Krankenhaus erfordert, die andernfalls zu einer akuten Verschlechterung des Zustands des Patienten führen könnte. Die Ärzte sind für die Entscheidung über die Dringlichkeit zuständig, die entweder in der ambulanten Fachordination oder außer den Sprechzeiten der Klinik in der Abteilung für Neurochirurgie im ersten Stock getroffen wird. Die Patienten müssen sich während der Sprechzeiten der ambulanten Versorgung an dem Empfang im Erdgeschoss anmelden und außer diesen Zeiten auf der Schwesternstation im ersten Stock in der Abteilung für Allgemeine Neurochirurgie, wo eine Fachkraft den Bereitschaftsarzt benachrichtigt, der seine
Meinung zur Dringlichkeit äußert und die notwendigen Maßnahmen ergreift, wenn die Dringlichkeit tatsächlich bestätigt wird.