Entlassung der Patienten:
Bevor ein Patient entlassen werden kann, werden die Nähte entfernt, die Wunde versorgt und verbunden.
Alle Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen oder verlegt werden, erhalten einen Abschlussbericht (in zweifacher Ausfertigung) und eine Bescheinigung über ihren Krankenhausaufenthalt. Der Patient muss eine Empfangsbestätigung unterschreiben, wenn er das kann.
Der Abschlussbericht beschreibt die Untersuchungen und Behandlungen einschließlich der Nachuntersuchungen. Ein Abschnitt enthält Empfehlungen für die häusliche Pflege sowie Informationen über die notwendigen Nachuntersuchungen.
Wenn Patienten nach Hause gehen, müssen sie ihrem Hausarzt innerhalb von 24 bis 48 Stunden den Abschlussbericht vorlegen, damit die notwendige Behandlung zu Hause ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann und die erforderlichen Medikamente verschrieben werden können.
Sonstiges
Besuch zum Krankenhaus
Die Besuchsordnung ermöglicht es den Angehörigen, den Patienten täglich zu besuchen, wenn sie wünschen. Kein Besuch ist gestattet während der Behandlung, der Versorgung und der Untersuchung von Patienten sowie während der Visiten. Bei einem Patienten sollten immer nur zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein. Ein nächtlicher Besuch ist nur bei Patienten in kritischem Zustand erlaubt. Minderjährige Kinder können sich nur unter Aufsicht in dem Institut aufhalten. Wegen der Verunreinigung der Zivilkleidung wird es dem Besucher nicht empfohlen, sich an das Bett der Patienten setzen. Zur Infektionsvorbeugung sind keine Topfpflanzen erlaubt, und in der chirurgischen Abteilung sind sogar keine Schnittblumen erlaubt. Besuche können bei Bedarf eingeschränkt werden (z. B. während einer Grippeepidemie).
Telefonischer Kontakt
Die einzelnen Sektionen des Instituts können direkt über ihre Telefonnummern kontaktiert werden.
- Abteilung für Allgemeine Neurochirurgie Schwesterstation
- +36 52 411 600 / 55564
- Intensivstation
- +36 52 411 600 / 55413
Die stationären Patienten können von öffentlichen Telefonzellen aus oder von ihren Mobiltelefonen aus externe Telefonate führen. Informationen über den Zustand eines Patienten können nur dann an dem Telefon gegeben werden, wenn der Patient es erlaubt. Die Stationsschwester kann nur allgemeine Informationen geben. Die Patienten dürfen nicht zum Telefon der Abteilung gerufen werden. Mobiltelefone sind weder in den Untersuchungs- und Behandlungsräumen noch in den Diagnostik-Bereichen erlaubt, da sie elektronische Geräte stören könnten.
Korrespondenz
Die Stationsschwester ist bereit, den Patienten bei der Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Außenwelt durch Korrespondenz zu helfen.
Informationen für Angehörige
Die Patienten können entscheiden, wer und in welchem Umfang eine Person Zugang zu ihren medizinischen Informationen haben darf. Nur nächste Angehörige können Informationen über den Zustand von bewusstlosen oder minderjährigen Patienten erhalten. Der Stationsleiter verantwortet sich für welche(r) Arzt(Ärzte) der Abteilung, in welchen Fällen und in welchem Umfang Informationen an die Angehörigen der Patienten weitergegeben werden dürfen. Der Arzt ist für die erteilten Informationen aus fachlicher und ethischer Sicht verantwortlich. Andere medizinische Fachkräfte können nur allgemeine Informationen über den Zustand des Patienten geben. Grundsätzlich gilt, dass am Telefon keine Auskünfte über Gesundheitszustände erteilt werden dürfen, wenn der Anrufer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Mahlzeiten
Von den Patienten selbst oder von Besuchern mitgenommene Lebensmittel können in dem Kühlschrank in dem Krankenzimmer aufbewahrt werden. Die Lebensmittel müssen mit dem Namen des Patienten gekennzeichnet sein.
Die Zeitpunkte für die Mahlzeiten sind in der Abteilungsregelung festgelegt. Die Patienten, die während des Tages ankommen, haben je nach Zeitpunkt ihrer Aufnahme Anspruch auf ein Mittag- oder Abendessen. Am Tag der Entlassung wird nur ein Frühstück serviert.
TV, Funk, Rauchen, Trinken
Rauchen und Trinken sind in den stationären Abteilungen strikt verboten; Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen möglich; lautes Fernsehen und Radiohören ist nur erlaubt, wenn es die anderen Patienten nicht stört und diese es erlauben.