Die für eine stationäre Behandlung geplanten Patienten werden auf der Schwesterstation im ersten Stock aufgenommen.
Zur Aufnahme werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Personalausweis,
- Adressenkarte,
- Sozialversicherungsnummer („TAJ“)-Karte,
- Arzteinweisung (ambulantes Blatt oder Abschlussbericht)
- frühere Abschlussberichte, Testergebnisse
Allen Patienten, die in das Krankenhaus aufgenommen werden, legen wir ein Patienten-ID-Armband an. Diese sind Bänder aus Kunststoff, die mit einem Schnappverschluss um das Handgelenk gelegt werden und auf denen die Initialen des Patienten, der Name der Abteilung und die Stammnummer des Patienten mit wasserbeständigen Tinte geschrieben sind. Während des Krankenhausaufenthalts darf dieses Armband nicht abgenommen werden.
Nach Anlegung des ID-Armbands sitzen die Patienten im Warteraum im Gang, bis ihnen ein Bett zugewiesen wird, oder wenn ein Bett frei wird, werden sie dorthin geführt und können dort einen Krankenhauskittel anziehen und warten.
Bei der Aufnahme in die Abteilung informiert die Stationsschwester den Patienten über die Richtlinien des Instituts, die Regeln der Abteilung und zeigt ihm die Hausordnung, die in der Abteilung ausgehängt ist. Zivilkleidung soll in einen persönlichen Spind gelegt werden.
Es wird empfohlen, keine größeren Geldbeträge, Wertgegenstände, kein Sparkonto usw. mitzunehmen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, sollten solche Wertgegenstände dem stationsleitenden Krankenpfleger zur Aufbewahrung übergeben werden.
Das Institut haftet nur für die im Tresor deponierten Gegenstände. Das Institut kann nicht für persönliche Gegenstände haftbar gemacht werden, die in dem Zimmer gelassen werden.
Bei einer Aufnahme in die Abteilung werden die Patienten gebeten, nur die absolut notwendigen persönlichen Utensilien mitzunehmen:
- Nachtkleid
- Hausschuhe
- Hausmantel
- Toilettenartikel
- Besteck
- Mobiltelefon mit Kopfhörer und Ladegerät
Alle Patienten müssen die Einrichtungen und Geräte der Abteilung bestimmungsgemäß verwenden, für den diese bestimmt sind, und sie müssen ihren Zustand schützen. Beim Verlassen des Krankenhauses sollten sie Gegenstände, die dem Institut gehören, an die Stationsschwester zurückgeben (z. B. die Fernbedienung des Fernsehers).
Die ungarischen und ausländischen Staatsangehörige, die keine Krankenversicherung haben, zahlen eine vom Institut festgelegte Gebühr. Die Gebühr ist spätestens vor dem Verlassen des Krankenhauses zu entrichten.