Die Patienten, die zur Fachordination Aspirationszytologie kommen, werden auf der Grundlage ihres Anforderungsformulars in das medizinische System des Instituts eingetragen.
Fälle, die von anderen Gesundheitseinrichtungen zur Konsultation geschickt werden, werden auf der Grundlage ihres zugesendeten Anforderungsformulars in das medizinische System eingetragen.
Die Verstorbene, die von außerhalb des Krankenhauses eingeliefert werden, werden auf der Grundlage der Autopsieanforderung im Bericht des Arztes, der die erkrankte Person untersucht hat, in das medizinische System eingetragen.
Last update:
2023. 05. 02. 10:19