Pathologie - Verfügbarkeit und Herausgabe von Bildern (Berichten)

Unser Institut archiviert eine signierte Kopie der in dem medizinischen System erstellten Berichte zur Aufbewahrung für 30 Jahre. Die von dem Facharzt erstellten Untersuchungsbefunde können von dem behandelnden Arzt über das medizinischen System eingesehen werden. Die Patienten oder deren berechtigte Angehörige können gegen eine Gebühr von 3000 HUF eine autorisierte Kopie des Befunds anfordern. Auf Anfrage kann der behandelnde Arzt, der in einer anderen Gesundheitseinrichtung arbeitet, kostenlos eine autorisierte Kopie des Befunds erhalten.

Die in Paraffin eingebetteten Gewebeblöcke, die aus den während der Operation entnommenen Proben hergestellt wurden, werden 30 Jahre lang archiviert, während die Gewebeschnitte und zytologischen Abstriche 10 Jahre lang archiviert werden. Die Patienten oder ihre bevollmächtigten Angehörigen können die Herausgabe der histologischen Proben gegen eine Gebühr von 3.000 HUF/bevollmächtigter Befund beantragen. Der Antrag kann durch Ausfüllen des Anforderungsformulars und persönliche Abgabe während der Sprechzeiten oder elektronisch gestellt werden. Der Antrag wird später bearbeitet. Mit der Entgegennahme der histologischen Probe verzichten die Patienten auf ihr Recht, ihre Proben vom Institut archivieren zu lassen. Das Institut schickt die archivierten histologischen Proben offiziell an den Absender zurück, wenn der Antrag auf Konsultation oder weitere Untersuchung (molekulare tumorpathologische Untersuchungen vor Ort werden nicht durchgeführt) von außerhalb, von nicht privaten Gesundheitsinstituten, kam. Für Untersuchungen, die von anderen, privaten Leistungserbringern durchgeführt werden sollen, können entweder die Patienten oder ihre Angehörigen die Herausgabe der histologischen Proben beantragen und sie verzichten gleichzeitig auf ihr Recht auf Archivierung der Proben im Institut.

Das Institut bewahrt den originalen, unterschriebenen Autopsiebericht des Erkrankten im medizinischen System des Instituts 50 Jahre lang auf. Während der Bürozeiten können die direkten Angehörigen gegen eine Gebühr von 3.000 HUF/autorisierter Bericht eine autorisierte Kopie davon anfordern.

Last update: 2023. 05. 02. 10:21